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Vierzehntägige Rechtsmittelfrist gegen Beschlüsse (nicht Sachbeschlüsse!) im wohnrechtlichen Außerstreitverfahren

RechtsprechungWEGwobl 2006/116wobl 2006, 272 Heft 9 v. 5.9.2006

§ 52 Abs 2 WEG 2002; § 37 Abs 3 Z 14 bis 16 MRG idF Art 1 Z 1 WohnAußStrBeglG; § 23 Abs 1, § 65 Abs 1, § 68 Abs 1 AußStrG nF; Art 10 § 2 Abs 2 WohnAußstrBeglG:

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