§ 16 Abs 2 Z 2 WEG 2002:
In der Frage der Zulässigkeit von Balkon-, Loggien- oder Terrassenverglasungen (hier steht die Terrasse im Zubehör-WE des änderungswilligen Wohnungseigentümers) kommt es sowohl unter dem Aspekt der Beein-
§ 16 Abs 2 Z 2 WEG 2002:
In der Frage der Zulässigkeit von Balkon-, Loggien- oder Terrassenverglasungen (hier steht die Terrasse im Zubehör-WE des änderungswilligen Wohnungseigentümers) kommt es sowohl unter dem Aspekt der Beein-