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Wirksame Zustellung nach § 24 Abs 5 WEG 2002 an einen schlichten Miteigentümer

RechtsprechungWEGwobl 2006/29wobl 2006, 93 Heft 3 v. 15.3.2006

§ 21 Abs 3 letzter Halbsatz, § 24 Abs 5, § 25 Abs 2, § 37 Abs 5 WEG 2002; ZustellG:

Das Verbot der Wiederbestellung des abberufenen WE-Verwalters setzt die Auflösung des Verwaltungsvertrags oder „der faktischen Verwaltung“ durch Außerstreitrichterbeschluss voraus.

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