§ 27 Abs 1 MRG:
Als Gegenleistung des weichenden Mieters im Falle der Weitergabe einer Genossenschaftswohnung ist es auch anzusehen, wenn er dem neuen Mieter die Möglichkeit verschafft, nach Ablauf einer bestimmten Frist ein verbindliches Anbot des Vermieters anzunehmen, Wohn