Durch die Reform des Handelsrechts, die das HGB in Unternehmensgesetzbuch (UGB) umbenennt, wird das private Wirtschaftsrecht einer umfassenden Neuregelung unterzogen. Der vorliegende Beitrag präsentiert die Konsequenzen der Reform für das Wohnrecht. Relevant für diesen Rechtsbereich sind der modernisierte Grundtatbestand des Handelsrechts und die Änderungen bei Personengesellschaften. Beachtliche Neuerungen ergeben sich bei der Veräußerung eines in einem Mietobjekt betriebenen Unternehmens. Künftig sieht nicht nur § 12a MRG sondern auch § 38 UGB eine gesetzliche Vertragsübernahme bei Unternehmensübergang vor. Die vorliegende Untersuchung beleuchtet das Zusammenspiel zwischen diesen beiden Regelungen und zeigt auf, dass ganz unterschiedliche Regelungsregime zur Anwendung kommen, je nachdem ob der Mietvertrag dem MRG, dem Teilanwendungsbereich des MRG oder dem ABGB unterliegt.