§ 297 ABGB; § 1 Abs 1, § 33 Abs 1 MRG:
Eine Schirmbar mit Windverglasung ist ein Gebäude iSd § 297 ABGB und eine Geschäftsräumlichkeit iSd § 1 MRG. Daher sind die Kündigungsbestimmungen des MRG auf die Miete der Grundfläche zur Errichtung eines Superädifikates analog anwendbar.