§ 93 Abs 2 BAO (§ 18 WEG 2002):
Mit der Bezeichnung „Wohnungseigentumsgemeinschaft“ (richtig wäre: „Eigentümergemeinschaft“) ist ein Bescheidadressat nicht ausreichend beschrieben.
VwGH 15. 2. 2006, 2005/13/0179
§ 93 Abs 2 BAO (§ 18 WEG 2002):
Mit der Bezeichnung „Wohnungseigentumsgemeinschaft“ (richtig wäre: „Eigentümergemeinschaft“) ist ein Bescheidadressat nicht ausreichend beschrieben.
VwGH 15. 2. 2006, 2005/13/0179