Das Verbandsveranwortlichkeitsgesetz regelt die strafrechtliche Verantwortlichkeit juristischer Personen und anderer rechtsfähiger Personenverbindungen. Der folgende Beitrag untersucht die Konsequenzen, die sich aus der Anwendung dieses Gesetzes auf Eigentümergemeinschaften im Wohnungseigentumsrecht ergeben.