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Klage auf Räumung der Ehewohnung (Ehescheidung im Ausland nach ausländischem Recht)

RechtsprechungVerfahrensrechtwobl 2005/63wobl 2005, 207 Heft 6 v. 14.6.2005

§ 235 Abs 1 AußstrG; § 20 IPRG; § 528 Abs 2 Z 2 ZPO:

Ausländische Normen sind nur zur Beurteilung materiellrechtlicher Fragen, auf das Verfahren selbst sind hingegen stets die österreichischen Prozessvorschriften anzuwenden.

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