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Kosmetiksalon - Geschäftsraummiete? Verfahrensmangel

RechtsprechungMRGwobl 2005/39wobl 2005, 137 Heft 4 v. 19.4.2005

§ 30 Abs 2 MRG:

Für die Abgrenzung zwischen Unternehmenspacht und Geschäftsraummiete sind verschiedene Kriterien zu beachten; eines davon ist die Vereinbarung einer Betriebspflicht.

Hat das Berufungsgericht einen Verfahrensmangel mit aktenwidriger Begründung verneint, so ist das Berufungsverfahren selbst mangelhaft.

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