vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Aufkündigung - geschuldeter Betrag

RechtsprechungMRGwobl 2005/13wobl 2005, 52 Heft 2 v. 15.2.2005

§ 30 Abs 2 Z 1, § 33 Abs 2 MRG:

Gegenstand des Verfahrens über die Aufkündigung gem § 30 Abs 2 Z 1 MRG ist ausschließlich der geltend gemachte Rückstand.

Weitere im Verlauf des Verfahrens fällig gewordene, nicht entrichtete Mietzinse fallen unter den „geschuldeten Betrag" iSd § 33 Abs 2 MRG, allerdings nur unter der Voraussetzung, dass nicht im Laufe des Verfahrens wenigstens einmal sämtliche Mietzinsrückstände abgedeckt wurden.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!