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Nochmals: Zur zulässigen Vertragsbindung bei Fernwärme- Einzelverträgen*)*)Da zur vorliegenden Frage bereits von verschiedenen Seiten Gutachten erstattet wurden, erlauben sich die Verfasser den Hinweis, dass der vorliegenden Arbeit kein Gutachten zugrunde liegt.

AufsätzeUniv.-Prof. Dr. Martin Schauerwobl 2005, 45 Heft 2 v. 15.2.2005

In wobl 2004, 133 haben sich Schauer/Beig mit der Anwendung des § 15 KSchG auf Fernwärmelieferverträge beschäftigt. In Erwiderung auf eine kritische Stimme in der Literatur1)1) Vonkilch, Die Kündbarkeit von Wärmelieferungs-Einzelverträgen aus wohnrechtlicher Sicht, wobl 2005, 1. stellen die Autoren nun noch einmal dar, warum auch wohnrechtliche Aspekte nichts daran ändern können, dass nichtunternehmerischen Abnehmern von Fernwärme die Kündigungsrechte des § 15 KSchG zustehen, ohne dass durch deren Ausübung Pfichten aus dem Mietrecht oder Wohnungseigentumsrecht verletzt werden.

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