Vor kurzem wurden vom OGH Klauseln in den Vertragsformblättern eines Energieversorgungsunternehmens für unwirksam erklärt, die einen Verbraucher während aufrechten Mietverhältnisses bzw während der Dauer seines Wohnungseigentumsrechts bezüglich des Bezuges von Fernwärme an dieses Energieversorgungsunternehmen binden sollten. Völlig ausgeklammert blieb bei dieser Entscheidung freilich die Frage, ob sich eine derartige Bindung nicht vielleicht aus dem Rechtsverhältnis des Verbrauchers als Mieter bzw Wohnungseigentümer gegenüber seinem Vermieter bzw gegenüber der Eigentümergemeinschaft ergeben kann. Im Folgenden wird diese Frage umfassend analysiert und beantwortet.