Die Frage, ob Bestandverträge mit Unternehmen, die auf Bahnhöfen und Flughäfen angesiedelt sind, dem MRG, vor allem dessen Kündigungsschutznormen, unterworfen sind, beschäftigte in letzter Zeit vermehrt die Rspr, wurde aber bislang durchaus widersprüchlich beantwortet. Im folgenden Beitrag werden zunächst die diesbezüglich als maßgeblich eingeschätzten Gesichtspunkte umfassend gesichtet und gewürdigt sowie dann in weiterer Folge eigenständige Lösungsansätze entwickelt.