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Widmungsänderung nicht durch Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft

RechtsprechungWEGwobl 2004/40wobl 2004, 153 Heft 5 v. 17.5.2004

§ 13 Abs 2, § 13c Abs 1 WEG 1975:

Eine Widmungsänderung ist auch eine Änderung des Gegenstands und der Betriebsform des im Wohnungseigentumsobjekt geführten Unternehmens. Dabei ist die Widmung des betreffenden Objekts der tatsächlichen Verwendung gegenüber zu stellen.

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