§ 13 Abs 2, § 13c Abs 1 WEG 1975:
Eine Widmungsänderung ist auch eine Änderung des Gegenstands und der Betriebsform des im Wohnungseigentumsobjekt geführten Unternehmens. Dabei ist die Widmung des betreffenden Objekts der tatsächlichen Verwendung gegenüber zu stellen.