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Gebührenpflicht für Übertragung des Wohnrechts von einem Objekt auf ein anderes

RechtsprechungAbgabenrechtwobl 2004/46wobl 2004, 167 Heft 5 v. 17.5.2004

§ 33 TP 9 GebG (§ 485 ABGB):

Erfolgt die Übertragung des Wohnrechts auf ein anderes Objekt in Form einer Löschung und einer Neueintragung, so ist Gebührenpflicht nach § 33 TP 9 GebG gegeben.

VwGH 4. 12. 2003, 2003/16/0143

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