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Zum Begriff der strafbaren Handlung iSd § 30 Abs 2 Z 3, 3. Fall MRG

RechtsprechungMRGwobl 2004/37wobl 2004, 146 Heft 5 v. 17.5.2004

§ 30 Abs 2 Z 3 MRG; § 108, § 223, § 293 StGB:

Von einer strafbaren Handlung gegen das Eigentum iSd § 30 Abs 2 Z 3 3. Fall kann nur gesprochen werden, wenn der Zugriff auf das Eigentum als solcher strafbar ist, sodass andere als Vermögensdelikte iSd sechsten Abschnitts des StGB ausscheiden; ein Verstoß gegen § 223 bzw § 293 StGB erfüllt den Tatbestand des § 30 Abs 2 Z 3 3. Fall MRG daher nicht.

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