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Fahrt zur (2.) Arbeitsstätte, wenn (1.) Arbeitsstätte am Wohnsitz des Dienstnehmers

RechtsprechungAbgabenrechtwobl 2004/20wobl 2004, 66 Heft 2 v. 19.2.2004

§ 16 Abs 1 Z 6 EStG 1988:

Ist eine Arbeitsstätte mit dem Wohnsitz eines Dienstnehmers ident, so ist die Fahrt zur weiteren Arbeitsstätte als solche zwischen Wohnsitz und Arbeitsstätte anzusehen (Aufwendungen können nur nach Maßgabe des § 16 Abs 1 Z 6 EStG 1988 berücksichtigt werden).

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