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Aufwandersatz - ziffernmäßige Bekanntgabe des begehrten Ersatzes in der schriftlichen Anzeige

RechtsprechungMRGwobl 2004/2wobl 2004, 15 Heft 1 v. 30.1.2004

§ 10 Abs 4 MRG:

Der Mieter hat auch nach § 10 Abs 4 MRG idF 2. WÄG in seiner schriftlichen Anzeige den Anspruch auf Ersatz von Investitionskosten ziffernmäßig zu bestimmen, um einen Anspruchsverlust zu vermeiden.

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