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Keine Haftung eines Wohnungseigentümers für Schulden früherer Wohnungseigentümer aus gemeinschaftlichen Liegenschaftsaufwendungen nach § 19 WEG 1975

RechtsprechungWEGwobl 2004/5wobl 2004, 21 Heft 1 v. 30.1.2004

§ 13c Abs 2 und 3, § 19 Abs 1 und 5 WEG 1975; § 18 Abs 1 und 3, § 27, § 32 Abs 1 WEG 2002:

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