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Unterlassungsbegehren von Wohnungseigentümern bei Verstößen gegen die Hausordnung

RechtsprechungWEGwobl 2004/85wobl 2004, 340 Heft 11 v. 16.11.2004

§ 18 Abs 1 (§ 13c Abs 1 WEG 1975), § 28 Abs 1 Z 7 (§ 14 Abs 1 Z 6 WEG 1975), § 36 (§ 22 WEG 1975), § 56 Abs 13 WEG 2002; § 364, § 366, § 523, § 829 ABGB:

Ein generelles Verbot der Haustierhaltung entspricht „zumindest nicht dem üblichen Inhalt einer Hausordnung“ unter Wohnungseigentümern.

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