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Auflösung des Bestandverhältnisses durch den Bestandgeber aus wichtigem Grund bei Vorliegen eines Kündigungsverzichtes

RechtsprechungABGBwobl 2004/87wobl 2004, 346 Heft 11 v. 16.11.2004

§ 1118 ABGB; § 560 Abs 1 ZPO:

Die Bestimmungen über das durch gerichtliche Aufkündigung eingeleitete Bestandverfahren sind auch auf gemischte Verträge anzuwenden, wenn die bestandrechtlichen Elemente deutlich überwiegen. Davon ist auszugehen, wenn beide Parteien ein Bestandverhältnis behaupten.

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