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Das wohnrechtliche Außerstreitverfahren nach der Außerstreitreform

AufsätzeMag. Tanja Domejwobl 2004, 327 Heft 11 v. 16.11.2004

Das wohnrechtliche Außerstreitverfahren wurde erst in der Endphase der Gesetzgebungsarbeiten zur Außerstreitreform in das Reformvorhaben einbezogen; seine Neuregelung sollte ursprünglich der in Aussicht genommenen umfassenden Mietrechtsreform vorbehalten bleiben. Nach dem In-Kraft-Treten des Wohnrechtlichen Außerstreitbegleitgesetzes (WohnAußStrBeglG) wird insb § 37 Abs 3 MRG zumindest äußerlich ein deutlich gewandeltes Erscheinungsbild aufweisen. Der vorliegende Beitrag zeigt die Auswirkungen der Außerstreitreform - insb auch im Licht des Allgemeinen Teils des neuen AußStrG - im Hinblick auf ausgewählte Fragestellungen des wohnrechtlichen Außerstreitverfahrens auf.

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