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OGH klärt die Ortsüblichkeit des Klavierspiels in Wohnräumen im städtischen Gebiet

AufsätzeRA Dr. Alexander Illeditswobl 2004, 300 Heft 10 v. 20.10.2004

Der Beitrag analysiert die Konsequenzen der Entscheidung des OGH, 7 Ob 286/03i (in diesem Heft wobl 2004, 310/78)1)1) Der Verfasser war am Verfahren beteiligt. , mit der die Ortsüblichkeit der Dauer von Klavierspiel im großstädtischen Raum mit maximal 2 Stunden fixiert wird.

Deskriptoren: Unterlassungsanspruch, unzumutbare Lärmbelästigung, Ortsüblichkeit von Klavierspiel; § 364 Abs 2 ABGB.

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