§ 1 Abs 2 GrEStG 1987 (1955); § 33 TP 5 (§ 15 Abs 3) GebG:
Vermittelt ein Mietvertrag über ein inländisches Grundstück eine eigentumsähnliche Verfügungsgewalt mit einer nahezu unbeschränkten Nutzungs- und Verwertungsmöglichkeit, so wird (bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen) der Erwerbsvorgang nach § 1 Abs 2 GrEStG verwirklicht.