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Ersatzfähigkeit der Reparatur des Unterbodens nach § 10 MRG

RechtsprechungMRGwobl 2003/102wobl 2003, 211 Heft 7 und 8 v. 23.7.2003

§ 10 MRG:

Es ist als Frage des Einzelfalls zu beurteilen, wann eine Reparatur des Unterbodens und wann eine Erneuerung des gesamten Fußbodens vorliegt. Bei der Auslegung des § 10 MRG in diesem Zusammenhang können keine Zweifel entstehen, weshalb die Frage der Ersatzfähigkeit des Ausgleichens von Unebenheiten des Unterbodens keine Rechtsfrage von erheblicher Bedeutung darstellt.

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