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Rückforderung von EVB - Verjährung

RechtsprechungMRGwobl 2003/112wobl 2003, 221 Heft 7 und 8 v. 23.7.2003

§ 27 Abs 3, § 37 Abs 1 Z 13, § 45 MRG; Art II Abschn II Z 4 des 3. WÄG:

Auf die Rückerstattung von Erhaltungs- und Verbesserungsbeiträgen, die trotz gegenteiliger Zusage des Vermieters iSd Art II Abschn II Z 4 des 3. WÄG nicht bestimmungsgemäß bis zum 31. 12. 1996 verbraucht wurden, ist die Verjährungsbestimmung des § 27 Abs 3 MRG (mit einer 3-jährigen Verjährungsfrist) analog anzuwenden.

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