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Rechtsgemeinschaft bei Erwerb von Miteigentumsanteilen

RechtsprechungAbgabenrechtwobl 2003/98wobl 2003, 198 Heft 6 v. 27.6.2003

§ 7 GebG; § 13c WEG 1975 (§ 18 WEG 2002):

Kaufen mehrere Personen im gegenseitigen Einvernehmen eine Sache, die sie gemeinsam besitzen, benützen und verwerten wollen, so liegt eine Rechtsgemeinschaft vor.

Die (Wohnungs-)Eigentümergemeinschaft kann eine (von ihr entrichtete) erhöhte Eingabengebühr zurückfordern und einen abweislichen Berufungsbescheid vor dem VwGH mit Beschwerde bekämpfen.

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