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Vorrang der Begründung von WE im Verfahren zur Aufhebung der Miteigentumsgemeinschaft

RechtsprechungWEGwobl 2003/87wobl 2003, 183 Heft 6 v. 27.6.2003

§ 2 Abs 2 Z 1 WEG 1975; § 830, § 843 ABGB; § 351 EO:

Die Einräumung von Wohnungseigentum ist gegenüber der Zivilteilung vorrangig; sie ist eine Sonderform der Naturalteilung.

Die Auffassung, dass eine „echte“ Realteilung der „richterlichen Realteilung“ durch Wohnungseigentumsbegründung vorgehe, lässt sich aus § 843 ABGB nicht ableiten.

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