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Abschluss eines Bestandvertrags im Zwangsvollstreckungsverfahren

RechtsprechungZwangsvollstreckungsrechtwobl 2003/38wobl 2003, 61 Heft 2 v. 24.2.2003

§ 111 EO:

Der Verpflichtete wird durch die Bewilligung der Zwangsverwaltung weder geschäfts- noch prozessunfähig. Verfügungen über den Gegenstand der Zwangsverwaltung sind nicht ungültig, sondern allenfalls gegenüber den Gläubigern unwirksam.

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