vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Erhaltungspflicht - Elektrische Anlage

RechtsprechungMRGwobl 2003/25wobl 2003, 47 Heft 2 v. 24.2.2003

§ 3, § 6, § 8, § 37 Abs 1 Z 2 MRG:

Die Erhaltungspflicht des Vermieters für die elektrische Anlage einer vermieteten Wohnung ist nur dann zu bejahen, wenn der bestehende Zustand einen ernsten Schaden des Hauses (Brand- oder Explosionsgefahr) bewirkt.

Ansonsten hat der Mieter gemäß § 8 Abs 1 MRG die elektrische Anlage so zu warten und instandzuhalten, dass weder dem Vermieter noch einem anderen Mieter daraus ein Nachteil entsteht.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!