§ 835 ABGB:
Wird im Zuge der gerichtlichen Benützungsregelung zusammen mit der Festsetzung eines Benützungsentgelts auch die Erlassung eines vollstreckbaren diesbezüglichen Leistungsbefehls beantragt, so wird der rechtsgestaltende Ausspruch des Außerstreitrichters um diesen auf Leistung gerichteten richterlichen Befehl erweitert.