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Auslegung des Mietzinsüberprüfungsantrages

RechtsprechungMRGwobl 2003/7wobl 2003, 21 Heft 1 v. 28.1.2003

§ 37 Abs 1 Z 8 MRG:

Innerhalb der 3-jährigen Frist des § 16 Abs 8 MRG gestellte Mietzinsüberprüfungsanträge sind nicht kleinlich nach ihrem Wortlaut, sondern so auszulegen, dass nach Möglichkeit - im Rahmen des äußersten Wort- und Bedeutungssinns des Begehrens - eine Überprüfung der gesetzlichen Zulässigkeit des vereinbarten Hauptmietzinses im sachlich notwendigen Umfang gewährleistet werden kann.

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