Im vorliegenden Beitrag wird die, soweit ersichtlich, in Rspr und Schrifttum bislang noch kaum erörterte Frage einer näheren Untersuchung unterzogen, ob Bestandverträge, die zwischen dem Liegenschaftseigentümer und dem Pächter eines ganzen Hauses abgeschlossen werden, in den Anwendungsbereich des MRG fallen oder nicht.