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Neuerrichtung eines Gebäudes

RechtsprechungMRGwobl 2003/151wobl 2003, 287 Heft 10 v. 20.10.2003

§ 1 Abs 4 Z 1; § 16 Abs 1 Z 2 MRG:

Voraussetzung für den Ausnahmetatbestand des § 1 Abs 4 Z 1 MRG ist die Neuerrichtung eines Gebäudes; es kommt aber nicht darauf an, wie viele Bestandobjekte in diesem Gebäude situiert sind. § 16 Abs 1 Z 2 MRG hingegen zielt nur auf die Neuerrichtung eines Mietgegenstands durch Um-, Ein- oder Zubau als Erweiterung eines bestehenden Gebäudes ab.

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