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§ 2 Abs 3 MRG - Beiziehung des formellen Hauptmieters im gerichtlichen Verfahren

RechtsprechungMRGwobl 2003/157wobl 2003, 295 Heft 10 v. 20.10.2003

§ 37 Abs 1 Z 1, § 39 Abs 1, § 40 Abs 1 und 2 MRG:

In einem Verfahren nach § 37 Abs 1 Z 1 MRG mit vorgeschalteter Schlichtungsstelle ist die Beiziehung des formellen Hauptmieters („Untervermieters“) erstmals im gerichtlichen Verfahren zulässig.

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