§ 1120 ABGB:
Der Erwerber einer verbücherten Liegenschaft tritt in die für das Kaufobjekt bestehenden Bestandverträge mit den gleichen Rechten und Pflichten wie sein Rechtsvorgänger mit der Eintragung ins Grundbuch ein. Auch der Anspruch auf Rückzahlung einer Kaution ist gegen den Objekterwerber durchzusetzen.