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Eigentumsfreiheitsklage jedes Mit- und Wohnungseigentümers gegen jeden Teilhaber auch hinsichtlich allgemeiner Teile der WE-Liegenschaft

RechtsprechungWEGwobl 2002/84wobl 2002, 273 Heft 9 v. 20.9.2002

§ 1 Abs 1 und Abs 4, § 13 WEG 1975; § 523 ABGB:

Auch ein eigenmächtiger Eingriff eines Miteigentümers (hier: mit der vereinbarten ausschließlichen Nutzungsberechtigung, eine von zwei Dachbodenwohnungen zu errichten) kann von jedem Teilhaber mittels Eigentumsfreiheitsklage nach § 523 ABGB abgewehrt werden.

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