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Mietzinsüberprüfungsverfahren - Legitimation des Hälfteeigentümers zur Anrufung des Gerichtes und zur Rekurserhebung

RechtsprechungVerfahrensrechtwobl 2002/75wobl 2002, 250 Heft 7 und 8 v. 20.7.2002

§ 833 ABGB; § 40 MRG; §§ 14 f ZPO:

Die Anrufung des Gerichtes durch Miteigentümer eines vermieteten Objektes in einem Verfahren zur Überprüfung der Betriebskosten oder der Mietzinshöhe sind Verwaltungshandlungen, die dem Minderheits- oder bloßen Hälfteeigentümer nicht zustehen.

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