§ 16 Abs 1 Satz 1 EStG 1988 (§ 20 Abs 1 Z 1 EStG 1988):
Die mit der beruflich veranlassten Führung eines zweiten Haushaltes verbundenen Auslagen eines Dienstnehmers sind auch dann Werbungskosten, wenn die Familie mit ihm an den Ort der Beschäftigung übersiedelt. Die Übersiedlungskosten der Familienmitglieder sind hingegen keine Werbungskosten.