§ 87, § 482 Abs 2 ZPO:
Tatsachen (und Beweismittel), die jederzeit von Amts wegen wahrzunehmende Umstände betreffen - wie der Umstand der ordnungsgemäßen Zustellung - unterliegen nicht dem Neuerungsverbot.
OGH 11. 7. 2001, 7 Ob 154/01z (LGZ Wien 41 R 74/01p - Zurückweisung des ao Revisionsrekurses)