§ 473 ABGB; § 6 Abs 2 BauRG:
Dem Bauberechtigten stehen zwar am Bauwerk die Rechte des Eigentümers zu, sodass er die Baurechtseinlage auch mit Grunddienstbarkeiten belasten kann. Eine fallbezogene Einschränkung des Vermietungsrechts eines Liegenschaftseigentümers lässt sich jedoch nicht mit dem in § 473 ABGB definierten Inhalt einer Grunddienstbarkeit vereinbaren.