Das WEG 2002 ermöglicht nunmehr die Begründung von gemeinsamem Wohnungseigentum über das bisherige Ehegattenwohnungseigentum hinaus durch die neu eingeführte „Eigentümerpartnerschaft“. Die neue Eigentümerpartnerschaft ist zwar weiterhin auf zwei natürliche Personen beschränkt, sieht aber vom Erfordernis einer Angehörigeneigenschaft ab.