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Verlängerung des Mietvertrags- und Übergangsrechts

RechtsprechungMRGwobl 2002/28wobl 2002, 87 Heft 3 v. 20.3.2002

§ 1114 ABGB; § 29 Abs 4a, § 49b MRG idF Wohnrechtsnovelle 1997; § 569 ZPO:

Die „automatische“ Verlängerung eines Zeitmietvertrags nach § 29 Abs 4a MRG gilt wegen § 49b Abs 9 MRG auch für solche Zeitmietverträge, die noch vor Inkrafttreten der Wohnrechtsnovelle 1997 geschlossen wurden, aber erst nach dem 1. 9. 1997 enden. Dagegen bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken.

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