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Mietzinsanhebungsbegehren: Verzicht und Form

RechtsprechungMRGwobl 2002/13wobl 2002, 44 Heft 2 v. 20.2.2002

§ 12a Abs 2 und 3, § 37 Abs 1 Z 8 MRG:

Wegen der gebotenen einschränkenden Auslegung von Verzichtserklärungen kann nicht angenommen werden, schon im Jahre 1975 wäre auf eine damals gar nicht bekannte, im Jahr 1994 gesetzlich eingeführte Mietzinsanhebungsmöglichkeit verzichtet worden.

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