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Zum Wechsel des Eigentümers einer Dienstwohnung iSv § 1 Abs 2 Z 2 MRG

AufsätzeVertr.-Ass. Dr. Claudia Werkuschwobl 2002, 33 Heft 2 v. 20.2.2002

In der Praxis kann sich der Arbeitgeber bzw der Dritte, der mit dem Arbeitgeber eine Sondervereinbarung über die Vergabe von Wohnungen an Arbeitnehmer getroffen hat1)1)Zu den „mittelbaren Dienstwohnungen“ siehe unten (Punkt III)., durch finanzielle Engpässe zur Veräußerung eines Dienstwohnungsobjektes genötigt sehen. Angesichts der relativ großen Anzahl von Insolvenzen2)2)Vgl die Insolvenzstatistik für das Jahr 2000 sowie das 1. Halbjahr 2001, ZIK 2001/8 und 187. beschäftigt sich dieser Beitrag auch mit den Folgen einer Veräußerung von Dienstwohnungen im Laufe eines Konkursverfahrens. Die Auswirkungen einer Zwangsversteigerung eines Dienstwohnungsobjektes werden ebenfalls untersucht. Zu beantworten ist insbesondere die Frage, ob die Benutzungsberechtigung des Dienstnehmers an der Dienstwohnung nach einer solchen freiwilligen oder gerichtlichen Veräußerung im Verhältnis zum Erwerber der Liegenschaft fortbesteht, und bejahendenfalls, ob es sich weiterhin um eine Dienstwohnung handelt, die vom Anwendungsbereich des MRG ausgenommen ist (§ 1 Abs 2 Z 2 MRG).

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