Bundesgesetz, mit dem die Konkursordnung geändert wird, ein Bundesgesetz, mit dem eine Gerichtsgebührenbefreiung im Zusammenhang mit der Hochwasserhilfe gewährt wird, eingeführt wird, das Glücksspielgesetz und das Wasserrechtsgesetz geändert werden. Art 2 betrifft die Gerichtsgebührenbefreiung für Pfandrechtseintragungen zur Besicherung von Darlehen, die ausschließlich zur Beseitigung von Schäden aus dem Hochwasser im August 2002 aufgenommen werden (wirksam seit 5. Oktober 2002)