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Gerichtsgebührenrechtliche Unbeachtlichkeit der Lösungsbefugnis

RechtsprechungAbgabenrechtwobl 2002/141wobl 2002, 372 Heft 12 v. 20.12.2002

§ 14 GGG, § 18 Abs 2 zweiter Fall GGG (§ 56 Abs 1 JN, § 410 ZPO):

Eine Lösungsbefugnis, die sich als Befreiungsmöglichkeit darstellt und nicht als Verpflichtung auszulegen ist, ist bei der Bewertung (auch hinsichtlich einer Ergänzungspauschalgebühr für den Vergleich) irrelevant.

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