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Schadenersatz: Einsturz einer vorgeschädigten Dippelbaumdecke nach Wassereintritt im Zuge eines Dachbodenausbaus

RechtsprechungABGBwobl 2002/138wobl 2002, 367 Heft 12 v. 20.12.2002

§ 1295 ABGB:

Für die Berücksichtigung überholender Kausalität muss feststehen, dass der gleiche Erfolg auch ohne das (reale) Schadensereignis zu einem bestimmten Zeitpunkt eingetreten wäre; es genügt nicht, dass der Erfolg „irgendwann“ eintreten wird.

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